Diese Messe kann mit der entsprechenden Farbe des Tages oder der Zeit verwendet
werden, wenn aus Anlass des Heiligen Jahres besondere Feiern stattfinden, mit
Ausnahme der Hochfeste, der Sonntage und der Feste, der Tage der Karwoche, des
österlichen Triduums, der Tage der Osteroktav, der Tage des Advents vom 17. bis
zum 24. Dezember einschließlich, der Tage der Weihnachtsoktav, des Gedenkens
an alle verstorbenen Gläubigen (Allerseelen) und des Aschermittwochs.
In der Adventszeit, an Weihnachten, in der Fastenzeit und an Ostern sind die
Lesungen des jeweiligen Tages für den Wortgottesdienst zu übernehmen.