Hinweise zur Umsetzung der Rahmenordnung der Österreichischen Bischofskonferenz
zur stufenweisen Wiederaufnahme
der Feier öffentlicher Gottesdienste
ab 15. Mai 2020 im Bereich der Kirchenmusik
Die Rahmenordnung der Österreichischen Bischöfe zur Durchführung von Gottesdiensten ab dem 15. Mai enthält auch notwendige Regelungen für die Kirchenmusik.
„Soweit bisher bekannt, verbreitet sich das Virus vor allem über die Atemluft. Faktoren, welche die Verbreitung verstärken, sind: längerer gemeinsamer Aufenthalt in geschlossenen Räumen; gemeinsames Sprechen; gemeinsames Singen. Daher ist es leider notwendig, die in den Gottesdiensten vorgesehenen Gelegenheiten, gemeinsam zu beten und zu singen auf ein Minimum zu reduzieren. Die Kirchen sollen vor und nach den Gottesdiensten bestmöglich durchlüftet werden.“
„Nach dem Kommunionempfang schließt die Messe unmittelbar mit dem Schlussgebet und dem Segen. Das Danklied und eventuelle Ankündigungen entfallen.“
„Soweit bisher bekannt, verbreitet sich das Virus vor allem über die Atemluft. Faktoren, welche die Verbreitung verstärken, sind: längerer gemeinsamer Aufenthalt in geschlossenen Räumen; gemeinsames Sprechen; gemeinsames Singen. Daher ist es leider notwendig, die in den Gottesdiensten vorgesehenen Gelegenheiten, gemeinsam zu beten und zu singen auf ein Minimum zu reduzieren. Die Kirchen sollen vor und nach den Gottesdiensten bestmöglich durchlüftet werden.“
„Nach dem Kommunionempfang schließt die Messe unmittelbar mit dem Schlussgebet und dem Segen. Das Danklied und eventuelle Ankündigungen entfallen.“
Diese Regelungen bedürfen aufgrund zahlreicher Rückfragen einer Präzisierung bzw. Erläuterung.
In den Zeiten des schrittweisen Übergangs zu einem wieder normalen kirchlichen Leben samt einer entfalteten Liturgie wird immer zwischen den gesundheitlichen Faktoren, den gesetzlichen Rahmenbedingungen und den liturgisch-musikalischen Notwendigkeiten durch Kompromisse abzuwägen sein, wie der konkreten Situation vor Ort Genüge getan werden kann. Es wird im Rahmen des Möglichen im Detail auch unterschiedliche Lösungen geben können, die im Einklang mit den Verordnungen stehen, sodass kluges verantwortliches Handeln vor Ort anzustreben ist.
Die Österreichische Kirchenmusikkommission empfiehlt daher folgendes zur Umsetzung des vorgegebenen Rahmens:
1. Gottesdienste in geschlossenen Räumen
1.1. Gemeindegesang bildet einen notwendigen und integrierenden Bestandteil der liturgischen Feiern. Es ist nicht sinnvoll, gänzlich darauf zu verzichten, wohl aber ist es angeraten, dass Kantor*innen und/oder kleinste Gruppen (bis vier Sänger*innen) in Stellvertretung der Gemeinde in dieser Phase des Übergangs das gemeinsame Singen substituieren.
1.2. Mitglieder der feiernden Gemeinde sind prinzipiell, auch beim Beten und Singen, angehalten, den Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
Wenn das Singen mit dem Mund-Nasen-Schutz zu Problemen z.B. mit der Atmung führt, ist es angeraten, auf das Mitsingen zu verzichten.
1.3. Bei Messfeiern beschreibt die Allgemeine Einführung in das Messbuch im Sinne einer Rangordnung für den Gemeindegesang ein Minimum, das in Einklang mit den notwendigen
gesundheitlichen Maßnahmen stehen kann. Gesungen werden sollen das Gloria (wenn vorgesehen), der Antwortpsalm und der Evangelienruf, sowie das Sanktus. Gerade an Festtagen kann es angeraten sein, auch ein Lied mit dem Festinhalt gemeinsam zu singen, wenn dies nicht das Sängerensemble übernimmt.
1.4. Zur Eröffnung, während der Gabenbereitung und Kommunion bzw. am Ende der Messe soll vermehrt Instrumentalmusik erklingen (Orgel und/oder wenige andere Instrumente).
1.5. Solistischer Gesang oder Gesang in kleinsten Gruppen (bis vier Personen) mit breitestem Repertoire vom (jahreszeitlich gebundenen) Kirchenlied und der Gregorianik bis zu anspruchsvollen Motetten mit und ohne Orgel- bzw. Instrumentalbegleitung ist möglich, wenn der Ort dafür (Empore usw.) baulich vom Rest der Gemeinde getrennt ist und die Distanzregeln zwischen den Musizierenden eingehalten werden können. Während des Singens kann der Mund-Nasen-Schutz abgenommen werden, vorher und nachher ist er zu tragen.
Auch beim Proben in dieser Besetzung ist für dementsprechende Bedingungen zu sorgen (ausreichende Raumgröße, Lüften, Desinfektion). Gleiches gilt für Instrumentalmusik hinsichtlich Besetzungsgröße und Vorsichtsmaßnahmen.
1.6. Da das Ansteckungsrisiko beim gemeinsamen Singen wegen der Atemluft und wegen zu geringer Distanz besonders hoch ist, ist bis auf Weiteres leider Chorgesang nicht möglich. Es sind auch Proben in Chorstärke nicht erlaubt (Gruppengröße bei Versammlungen). Eine Aufhebung dieser Beschränkung wird bei gesundheitlicher Unbedenklichkeit umgehend erfolgen.
2. Der Umgang mit der Orgel
Keinesfalls sollten die Tasten der Instrumente direkt mit Desinfektionsmittel besprüht, sondern allenfalls nur mit leicht angefeuchteten Tüchern abgewischt werden (Gefahr der Beschädigung), wenn verschiedene Organist*innen das Instrument bespielen, was aber nicht notwendig ist, wenn immer dieselbe Person an der Orgel sitzt. Alle Organist*innen müssen jedoch vor und nach dem Spielen die Hände gründlich waschen bzw. desinfizieren.
3. Gottesdienste im Freien
Es empfiehlt sich, zur Begleitung des Gemeindegesangs und der Kantoren ein Bläserquartett zu engagieren. Die jüngst erschienenen Bläsersätze zum Gotteslob bieten genügend Material für die Liedbegleitung, auch zur Begleitung der Gesänge im Wortgottesdienst. In jedem Falle sollen Lieder und Gesänge begleitet werden, auch mit einem Keyboard oder mit Gitarren (dazu: Gitarrensätze zum Gotteslob). Für Gottesdienste im Freien gelten jeweils spezielle behördliche Anordnungen bezüglich Größe der Versammlung, Distanzregeln usw.
4. Für Wort-Gottes-Feiern, Tagzeitenliturgie, Andachten, Begräbnisse usw. sind die oben genannten Hinweise analog zu den Regeln für die Messe an die jeweilige Situation anzupassen.
Die medialen Übertragungen haben in der letzten Zeit gezeigt, dass zahlreiche kreative musikalische Lösungen viele Gottesdienste spirituell und ästhetisch bereichert haben. In den jetzt nötigen Beschränkungen kann man daher auch eine Chance für gutes Neues sehen.
Prof. Dr. Franz Karl Praßl
Präsident der Österreichischen Kirchenmusikkommission