Öffentliche Gottesdienste um eine weitere Woche ausgesetzt
Analog zum allgemein geltenden Lockdown werden bis vorerst Ende nächster Woche öffentliche Gottesdienste ausgesetzt. Wie es danach weitergeht, wird entsprechend der dann gültigen neuen allgemeinen Regelungen vereinbart, gab das Ministerium gegenüber Kathpress am Donnerstag bekannt. Wie bereits jetzt stehen die Kirchen für persönliche Gebete weiter offen.
Für den Bereich der Katholischen Kirche werden damit jene Regelungen verlängert, die seit dem 28. Dezember gelten und seitens der Bischofskonferenz festgelegt wurden. Demnach sind derzeit "nicht öffentlich zugängliche Gottesdienste" im kleinsten Kreis zulässig. Sie können von fünf bis höchstens zehn im Vorhinein namentlich festgelegte Personen inklusive des Vorstehers stellvertretend für die ganze Gemeinde und unter Einhaltung von Schutzmaßnahmen gefeiert werden. Taufen und Trauungen sind während des Lockdowns auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben.
Rahmenordnung im Volltext