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Öffentliche Gottesdienste bis vorerst Ende der ersten Februarwoche ausgesetzt

In Absprache mit Kultusministerin Raab verlängern alle 16 Religionsgesellschaften die derzeitigen Einschränkungen bis zum Ende der ersten Februarwoche. Für den Bereich der Bischofskonferenz gelten die Bestimmungen der Rahmenordnung für den 2. Lockdown. 

Am Montag haben die Kirchen und Religionsgesellschaften in Absprache mit Kultusministerin Susanne Raab die bisher geltende Corona-Vereinbarung verlängert: Analog zu den allgemein geltenden Ausgangsbeschränkungen im Lockdown werden die öffentlichen Gottesdienste vorerst bis zum Ende der ersten Februarwoche ausgesetzt. Wie es danach weitergeht, wird entsprechend der dann gültigen neuen allgemeinen Regelungen vereinbart, hieß es am Montagnachmittag in einer Aussendung des Ministeriums. Wie bereits jetzt stehen die Kirchen jedoch für persönliche Gebete weiter offen.

 

"Unser Ziel muss weiter sein, dass die Infektionszahlen in Österreich nach unten gehen. Die aktuelle Situation erfordert nun weiteres Durchhalten", erklärte Kultusministerin Raab und sagte: "Ich danke den Kirchen und Religionsgesellschaften für ihren Einsatz und dass sie mithelfen, das Infektionsgeschehen unter Kontrolle zu bringen."

 

Für den Bereich der Katholischen Kirche werden damit erneut jene Regelungen verlängert, die seit dem 28. Dezember gelten und seitens der Bischofskonferenz festgelegt wurden. Demnach sind derzeit "nicht öffentlich zugängliche Gottesdienste" im kleinsten Kreis zulässig. Sie können von fünf bis höchstens zehn im Vorhinein namentlich festgelegte Personen inklusive des Vorstehers stellvertretend für die ganze Gemeinde und unter Einhaltung von Schutzmaßnahmen gefeiert werden. Taufen und Trauungen sind während des Lockdowns auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben.


Rahmenordnung im Volltext

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