Neue Normen für den "Außerordentlichen Ritus"
Der von Benedikt XVI. 2007 umfangreicher erlaubte außerordentliche Ritus darf nur noch unter engeren Auflagen gefeiert werden. Datiert ist der Erlass auf den 16. Juli 2021, den liturgischen Gedenktag Unserer Lieben Frau vom Berg Karmel.
Laut dem neuen Motu Proprio "Traditionis custodes - Über den Gebrauch der römischen Liturgie vor der Reform von 1970" (dt. Hüter der Tradition) darf nur der Ortsbischof für seine Diözese den Gebrauch des von Papst Johannes XXIII. 1962 veröffentlichten Messbuchs gestatten. Er allein bestimmt demnach Kirchen und Wochentage für die Feier nach dem alten Ritus; zudem beauftragt er die Priester, die mit Gläubigen so die Eucharistie feiern wollen.
Lesung in Landessprache
Die Lesungen in der üblicherweise auf Latein gefeierten Messfeier müssen laut neuer Regelung in der jeweiligen Landessprache vorgetragen werden. Nicht gestattet ist die Feier nach altem Ritus in normalen Pfarrkirchen, auch dürfen dafür keine eigenen Personalgemeinden gebildet werden.
Wie Papst Franziskus deutlich festhält, hat der Bischof darauf zu achten, "die Gründung neuer Gruppen nicht zuzulassen". Der Bischof bestimme auch den Ort, an dem die "Alte Messe" gefeiert werden könne und die jeweiligen Tage, an denen sie stattfinden darf. Auch solle er prüfen, ob die Feier der "Alte Messe" für das "geistliche Wachstum" der für diese Gläubigen kanonisch errichteten Personalpfarreien tatsächlich nützlich sei und dementsprechend beibehalten werden solle oder nicht.
Erhoffte Versöhnung nicht eingetreten
In einem Begleitbrief an die Bischöfe begründet Franziskus den am Freitag veröffentlichten Erlass damit, dass insbesondere die von Benedikt XVI. 2007 erhoffte Versöhnung und größere Einheit in der Kirche nicht eingetreten seien. Eine 2020 erfolgte Umfrage zum außerordentlichen Ritus unter Bischöfen zeige dies. Die von Benedikt XVI. angebotene Erleichterung, so Franziskus, "wurde ausgenutzt, um Klüfte zu vergrößern, Divergenzen zu verstärken und Unstimmigkeiten zu fördern, die die Kirche verletzen" und sie der Gefahr der Spaltung aussetzten.
So gehe etwa der Gebrauch des alten Ritus oft einher mit Behauptungen, nur dieser entspreche der wahren katholischen Kirche; die Liturgiereform nach dem Zweites Vatikanisches Konzil (1962 - 1965) habe die katholische Tradition verraten. Demnach entspreche auch nur der alte Ritus der "wahren Kirche". Diese Spaltungen, so der Papst, widersprechen nicht nur dem Konzil, sondern auch biblischer Lehre.
Laut dem neuen Erlass müssen Priester, die im außerordentlichen Ritus feiern wollen, vom Bischof als dafür geeignet befunden werden. Sie sollen nicht nur des Lateinischen mächtig, sondern auch gute Seelsorger sein. Jene, die bisher schon im Ritus von 1962 feiern, brauchen eine erneute Erlaubnis vom Bischof. Künftig geweihte Priester benötigen über ihren Bischof eine Erlaubnis aus Rom.
Das neue, mit Datum vom 16. Juli unterzeichnete Motu Proprio tritt sofort in Kraft. Es setzt zudem alle Bestimmungen früherer Erlasse außer Kraft - insofern sie dem neuen widersprechen.
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Quelle: Kathpress