Beantwortung von Fragen zum Motu proprio Traditionis custodes
Zum Motu proprio Traditionis custodes gingen Fragen ein, die von der Gottesdienstkongregation jetzt beantwortet wurden.
Der Brief vom 4. Dezember 2021 formuliert als Ziel die Einheit im römischen Ritus, wie er als Audruck des Willens des Zweiten Vatikanischen Konzils in den geltenden liturgischen Büchern Ausdruck findet.
Der Präfekt der Konkretion beschreibt die Haltung bei der Beantwortung der Fragen so:
"Jede Norm, die vorgeschrieben wird, hat immer das einzige Ziel, das Geschenk der kirchlichen Gemeinschaft zu bewahren."
Unter Aufnahme des päpstlichen Schreibens Traditionis custodes wird dazu aufgerufen,
"den Wert der Liturgiereform wiederzuentdecken, indem wir die Wahrheit und Schönheit des Ritus bewahren, die sie uns geschenkt hat".
Die Fragen betreffen u. a.
- den Gebrauch der Pfarrkirchen für Feiern im Ritus von 1962
- die Verwendung des Rituale Romanum (nur für Personalpfarren möglich)
- die Verwendung des Pontificale Romanum, das nicht erlaubt ist
- die Verwendung einer Gesamtausgabe der Bibel für die Lesungen in der Muttersprache (weil die nachkonziliaren Lektionare aufgrund der anderen Leseordnung im tridentinischen Ritus nicht verwendet werden können).
» Das Schreiben der Kongregation auf Deutsch
Zum Dokument Traditionis custodes (Text, Artikel und Interview von Martin Klöckener) siehe auf der Seite des Liturgischen Instituts in Freiburg/Schweiz - Meldung vom 8. September 2021