Hinweise zur Feier der Kar- und Osterliturgie entsprechend der Rahmenordnung zur Feier öffentlicher Gottesdienste (25.3.2022)
Gesang & Musik
Für das Singen der Gemeinde gibt es keinerlei Einschränkungen.
Für Chöre/Ensembles/Instrumentalgruppen gelten die Regeln der Österreichischen Kirchenmusikkommission:
- Auch für ChorsängerInnen gilt grundsätzlich die FFP2-Maskenpflicht im Kirchenraum.
- Beim Singen in fixer Zusammensetzung – das sind Kirchenchöre – darf die FFP2-Maske für die Zeit des Singens abgelegt werden.
Für Proben und für das Singen im Gottesdienst empfiehlt die Kirchenmusikkommission dringend:
- 3G-Nachweis
- regelmäßiges Testen vor Proben und Auftritten
- Einhalten von größeren Abständen
- Hinweise auf das Einhalten der allgemeinen Hygieneregeln (Handdesinfektion, Handhygiene, Niesen in die Armbeuge, ...)
- regelmäßiges Lüften
- keine Teilnahme an der Probe bei einschlägigen Symptomen oder nach Kontakt mit erkrankten Personen
Palmsonntag
- Statio (Segnung der Palmzweige) im Freien: Bei der Versammlung im Freien ist grundsätzlich das Tragen von FFP2Masken nicht vorgeschrieben, aber empfohlen, vor allem wo viele eng beisammen stehen;
- spätestens beim Einzug in die Kirche müssen die Masken angelegt werden (ein Hinweis vor Beginn der Liturgie kann hilfreich sein).
- Die Feier kann auch zur Gänze im Freien stattfinden.
Gründonnerstag, Messe vom Letzten Abendmahl
- Die Fußwaschung ist möglich; analog zu anderen Vollzügen mit direktem Körperkontakt müssen dabei alle Beteiligten eine FFP2Maske tragen.
- Wo dies üblich ist, kann ein „Opfergang mit Gaben für die Armen“ (vgl. Messbuch Karwoche und Osteroktav, Seite 28) gehalten werden.
- Die Kommunion unter beiderlei Gestalten für alle ist zwar gerade in der Messe vom Letzten Abendmahl angemessen und wünschenswert, aufgrund der Pandemie aber nicht möglich.
Karfreitag
- Große Fürbitten: In einer schweren öffentlichen Notlage kann der Ortsordinarius eine besondere Bitte zusätzlich gestatten oder anordnen. Dies legt sich heuer nahe aufgrund des Kriegs in der Ukraine samt allen Folgewirkungen. Ein Modell steht unter www.liturgie.at zur Verfügung.
- Die Kreuzverehrung kann durch eine Verneigung oder durch eine Kniebeuge erfolgen (ohne Berühren des Kreuzes).
Feier der Osternacht
- Bei der Versammlung im Freien (Segnung des Osterfeuers) ist das Tragen von FFP2Masken nicht vorgeschrieben, aber empfohlen, vor allem wo viele eng beisammen stehen.
- Bei allen Prozessionen im Kirchenraum gilt die FFP2Maskenpflicht auch für alle liturgischen Dienste. Ausgenommen ist der Diakon (oder Priester), der den Ruf „Lumen Christi“ singt.
Agapefeiern und Osterfrühstück (im Pfarrheim oder anderen geschlossenen Räumen)
gelten als Zusammenkünfte (§ 7).
- Ab mehr als 50 Personen sind daher ein:e COVID-19-Beauftragte:r und ein COVID-19-Präventionskonzept verpflichtend.
- Ab mehr als 100 Besucher:innen ist in geschlossenen Räumen eine FFP2-Maske zu tragen.
Bei keinen zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen, d.h. bei Stehplätzen, gilt FFP2- Maskenpflicht oder 3G-Nachweis. Es entscheidet die:der Verantwortliche der Zusammenkunft (§ 7 Abs 3 Z 4).
Die Pflicht zum Tragen einer Maske gilt nicht während der Konsumation von Speisen und Getränken.