Inklusion: Deutsche Bischöfe geben Hochgebet in Leichter Sprache zur Erprobung frei
Die katholische Deutsche Bischofskonferenz will Menschen mit Behinderungen den Zugang zum Gottesdienst erleichtern. Dazu hat sie nun erstmals ein Hochgebet in Leichter Sprache zur Erprobung in der liturgischen Praxis gutgeheißen. Das teilte der Vorsitzende der Bischofskonferenz, Bischof Georg Bätzing, am Donnerstag in Augsburg zum Abschluss der Frühjahrsvollversammlung der Bischöfe mit.
Leichte Sprache soll möglichst vielen Menschen das Lesen und Verstehen von Texten ermöglichen. Bei der Übertragung von Texten in Leichte Sprache gelten bestimmte Regeln: So sollen kurze Hauptsätze mit nur einer inhaltlichen Aussage benutzt werden. Nebensätze, Konjunktive und Fremdwörter gilt es dagegen zu vermeiden. Kritiker der Leichten Sprache warnen vor möglicher Manipulation. Ihre Verfechter argumentieren, schon ein geringes Textverständnis könne der Zielgruppe weiterhelfen und die Scheu vor Texten nehmen.
In der Vergangenheit habe sich Bätzing zufolge gezeigt, dass in der Praxis verwendete Alternativen - etwa das Hochgebet für Messfeiern mit Gehörlosen oder für Kinder - der Situation von Menschen mit geistiger Behinderung nicht gerecht werden können. "Mit dem Hochgebet in Leichter Sprache reagieren wir Bischöfe daher nun auf ein inklusions- und liturgiepastorales Erfordernis", so Bätzing. Die Bischöfe hoffen, kognitiv beeinträchtigten Menschen so die aktive Teilhabe am Gottesdienst zu erleichtern oder überhaupt erst zu ermöglichen.
Basierend auf dem Hochgebet II des Messbuchs heißt es in dem nunmehrigen Text etwa bei den Wandlungsworten und im Einsetzungsbericht: "Mit Jesus bitten wir dich: Sende den Heiligen Geist. Mache das Brot heilig. Mache den Wein heilig. Lass sie zum Leib und Blut von Jesus Christus werden. (...) Am Abend vor seinem Tod nimmt Jesus das Brot. Er dankt dir. Jesus bricht das Brot in Stücke. Er gibt seinen Freunden von dem Brot. Jesus sagt: Nehmet und esset alle davon: Das ist mein Leib, der für euch hingegeben wird."
Der Text ist laut Mitteilung in Zusammenarbeit des Beirats für Inklusive Pastoral der Pastoralkommission und der Liturgiekommission der Bischofskonferenz entstanden. Die Publikation für den gottesdienstlichen Gebrauch wurde – samt einer Pastoralen einführung und Hinweisen zum Vollzug – im Deutschen Liturgischen Institut, Trier, erarbeitet und ist dort im Shop erhältlich.
WICHTIG!
- Die Österreichische Bischofskonferenz wird über die Frage einer "Gutheißung" des Hochgebets in Leichter Sprache "zur Erprobung" erst im Herbst 2024 entscheiden. Der Text ist daher in Österreich bis auf Weiteres nicht offiziell freigegeben.
- Das Hochgebet in Leichter Sprache ist nicht für Gottesdienste mit Kindern gedacht, für die es längst 3 eigene Hochgebte gibt; auch nicht für Menschen mit Demenzerkrankung, für die die Formulierungen der "eingebeteten" Hochgebete hilfreich sind. Denn dadurch kann Vertrautes anklingen und zu Beruhigung und dem Gefühl der Geborgenheit führen.
Link zum Volltext des Hochgebets in Leichter Sprache