Kommunion unter beiden Gestalten - eine Empfehlung
In den Jahren der Covid-19 Pandemie war es nicht möglich, die Kommunion auch in der Gestalt des Weins zu reichen. Zwar sind mittlerweile alle Einschränkungen, die dem Schutz vor einer Ansteckung im Gottesdienst gedient haben, aufgehoben. Trotzdem ist selbst dort, wo die Praxis der Kelchkommunion etabliert war, diese vielfach nicht wieder aktiviert worden – sei es aus Gedankenlosigkeit, sei es, weil die Pandemie für Fragen der Hygiene sensibilisiert hat.
Die Messe vom Letzten Abendmahl und die Feier der Osternacht sind Anlässe, die Kelchkommunion wieder zu fördern. Ja, diese Messen verlangen geradezu danach, die Kommunion stiftungsgemäß auch in der Gestalt des eucharistischen Weins zu reichen.
Denn die Kommunion gewinnt “ihre volle Zeichenhaftigkeit [...], wenn sie unter beiden Gestalten gereicht wird. In dieser Form wird das Zeichen des eucharistischen Mahles auf vollkommenere Art zum Ausdruck gebracht. Es wird auch deutlich, daß der neue und ewige Bund im Blut des Herrn geschlossen wurde. Außerdem wird der Zusammenhang zwischen dem eucharistischen und dem endzeitlichen Mahl im Reich des Vaters besser erkennbar” (Allgemeine Einführung ins Messbuch, Nr. 240).
Die Liturgische Kommission für Österreich (LKÖ) möchte die Kommunion unter beiden Gestalten, als Leib und Blut Christi, nachdrücklich fördern. Eine Arbeitsgruppe im Auftrag der LKÖ soll deshalb Leitlinien dafür ausarbeiten, die im Lauf des Jahres zu erwarten sind.
Kurzfristig hat die Arbeitsgruppe Empfehlungen zusammengestellt, um die verantwortlichen wenigstens bei den kommenden Feiern von Gründonnerstag und Osternacht zur Kelchkommunion zu motivieren.