Die neue Rahmenordnung gilt von 28.12.2020 bis 17.1.202. Die Kirchen bleiben für das persönliche Gebet geöffnet, zulässig sind Gottesdienste im kleinsten Kreis mit maximal zehn Personen.
Die christlichen Kirchen in Österreich haben sich auf Maßnahmen geeinigt, damit Weihnachten in der Zeit der Pandemie auch bei gottesdienstlichen Versammlungen "sicher und würdig" gefeiert werden kann.
Heuer sind große Gottesdienstversammlungen in der Kirche nicht möglich. Trotzdem findet Weihnachten statt, vielleicht sogar dem Ursprung nahe: mitten im Leben, überraschend, unterbrechend.
Auf Basis einer neuen Vereinbarung zwischen den Religionsgesellschaften und der Österreichischen Bundesregierung sind nun wieder öffentlich zugängliche Gottesdienste möglich. Die Bischöfe veröffentlichen dafür eine angepasste Rahmenordnung, die auch eine Klärung zur musikalischen Gestaltung enthält.