In einem Schreiben an die Vorsitzenden der Bischofskonferenzen beantwortet die Gottesdienstkongregation Fragen zur Anwendung des Motu proprio Traditionis custodes hinsichtlich der Feier der Messe nach dem Ritus von 1962.
Im Zuge der Öffnungsschritte nach Ende des allgemeinen Lockdowns passt die Katholische Kirche ihre Regeln für öffentliche Gottesdienste an. Die wichtigsten Änderungen: der einzuhaltende Mindestabstand wird auf 1 Meter reduziert und Chorsingen ist mit 2G-Nachweis wieder möglich.