Gestaltungshinweise - Eröffnung
Musik und Gesang zur Eröffnung
Die Musik und der Gesang zur Eröffnung sind wegen ihrer gemeinschaftsstiftenden Kraft besonders bedeutsam. Sie tragen stark dazu bei, dass die Hörer/innen in der Sendung bleiben, emotional einsteigen und sich der Feiergemeinde zugehörig fühlen. Der musikalische Charakter soll die spezielle Prägung (das Proprium) des Gottesdienstes am jeweiligen Sonn- oder Festtag hörbar machen.
Das Orgelvorspiel nach dem Erklingen der Sakristei-Glocke sollte nicht zu lange dauern, da sonst der Eindruck entsteht, hier werde ein Orgelkonzert gesendet.
Der Gesang oder das Lied zur Eröffnung – entweder im Rahmen der Einzugsprozession oder nach der Begrüßung und Einführung gesungen – kann geprägt sein:
- vom Lobpreis Gottes am Beginn der Liturgie,
- von der Zeit im Kirchenjahr [Hörbeispiel],
- von der Eigenart der Feier, besonders von den Schriftlesungen,
- von bestimmten Anlässen und Anliegen, die den jeweiligen Gottesdienst auszeichnen.
Gruß und Einführung
Der Priester eröffnet vom Vorstehersitz aus die Feier. Während sich alle mit dem Kreuz bezeichnen, spricht der Priester die Begleitworte. Er grüßt die Gemeinde mit dem liturgischen Gruß und führt ggf. in die Feier ein. Es ist zu beachten, dass das Spektrum der Hörer/innen breit gestreut ist: neben älteren und kranken Menschen folgen der Übertragung auch Familien und viele andere Personen.
- Der Priester spricht oder singt „Im Namen des Vaters […]“, bezeichnet sich mit dem Kreuz und grüßt mit einem biblischen Segenswort. [Hörbeispiel]
- Die an den liturgischen Gruß anschließende Einführung in die Feier erfolgt entweder durch den Priester oder durch eine/n andere/n dazu Beauftragte/n von einem geeigneten Ort aus. [Hörbeispiel]
- Die Worte zur Einführung haben vor allem eine geistliche Aufgabe. Sie sollen zur Gottesdienstfeier hinführen, aber nicht die Lesungstexte und die Predigt vorwegnehmen. Die Einführung soll kurz und prägnant und mit besonderer Sorgfalt vorbereitet sein. [Hörbeispiel]
Bußakt – Schuldbekenntnis und Vergebungsbitte
Die mögliche liturgische Vielfalt der Gestaltung des Bußaktes sollte genützt werden.
Die liturgische Ordnung kennt folgende Varianten:
◊ Bußakt in drei möglichen Formen
- Einleitung, Allgemeines Schuldbekenntnis „Ich bekenne Gott ...“, Vergebungsbitte
- Einleitung, Schuldbekenntnis „Erbarme dich, Herr unser Gott, erbarme dich ...“, Vergebungsbitte [Hörbeispiel]
- Einleitung, Kyrie-Litanei mit preisenden Einschüben, Vergebungsbitte.
◊ Das Schuldbekenntnis kann durch ein Bußlied ersetzt werden.
◊ An Sonntagen (vor allem in der Osterzeit), kann anstelle des Bußaktes das Sonntägliche Taufgedächtnis mit Segnung und Ausspendung des Weihwassers (vgl. Messbuch II, Anhang I) gehalten werden.
◊ Der Bußakt (nicht das Kyrie!) kann entfallen, wenn eine besondere Festlichkeit oder der Anlass des Gottesdienstes dies nahelegt.
◊ Die Vergebungsbitte kann entfallen, wenn sie im Tagesgebet enthalten ist.
Kyrie
Im Kyrie grüßt die Gemeinde in ihrer Mitte Jesus Christus, den Herrn. Die Rufe „Kyrie, eleison“ / „Herr, erbarme dich (unser)“ und „Christe, eleison“ / „Christus, erbarme dich (unser)“ sind Huldigung an Jesus Christus und keine Anklage- bzw. Buß-Rufe der Gemeinde.
- Zwischentexte (sogenannte „Tropen“) sind lobpreisende Christus-Anrufungen.
- Wenn das Kyrie bereits als Einzugsgesang erklingt oder im Eröffnungslied integriert ist (etwa bei „Leisen“ mit „kyrieleis“ / „erbarm dich, Herr“ am Ende der Strophen wie im Lied „Sonne der Gerechtigkeit“, GL 481), wird es an dieser Stelle in der Regel nicht wiederholt.
Gloria
- Das Gloria ist ein frühchristlicher Hymnus zum Lob des dreifaltigen Gottes. Die vorgegebene Textfassung des Gloria-Hymnus ist zu beachten. Der Gloria-Hymnus kann nur durch einen im „Gotteslob“ als „Gloria-Lied“ ausgewiesenen Gesang ersetzt werden, aber nicht durch allgemeine Lob- und Danklieder.
- Bei einem vom Chor ausgeführten oder im Wechsel mit der Gemeinde gesungen Gloria kann sowohl der Priester wie ein/e Kantor/in anstimmen.
Tagesgebet
Der Vorsteher lädt die Gemeinde zum Gebet ein (Lasset uns beten!). Nach einer Gebetsstille, die bei Gottesdienstübertragungen aus sendetechnischen Gründen nur kurz sein darf, spricht oder singt der Vorsteher das im Messbuch angegebene Tagesgebet. Die Gemeinde bekräftigt es mit der Akklamation „Amen“.
Der Priester spricht das „Amen“, wie auch andere Antworten der Gemeinde, nicht mit.