Gottesdienstübertragungen: ein Sendungsauftrag der Kirche
Das Zweite Vatikanische Konzil erinnert daran:
„Die Übertragung heiliger Handlungen durch Rundfunk und Fernsehen soll, besonders wenn es sich um die heilige Eucharistie handelt, taktvoll und würdig geschehen, und zwar unter der Leitung und Verantwortung einer geeigneten Persönlichkeit, die für diese Aufgabe von den Bischöfen bestimmt ist.“ (Sacrosanctum Concilium 20)
Je mehr die Kirche bei der Übertragung gottesdienstlicher Feiern ihrem Evangelisierungsauftrag nachkommen will, desto mehr ist bei der Auswahl der Übertragungsgemeinden auf die Gestaltung der Feiern und die Atmosphäre, die vermittelt wird, zu achten. Die Übertragungsgemeinde muss sich fragen, welche Gestaltungsform zu welchem Anlass für welche Zielgruppe angemessen ist.
Durch die Öffentlichkeit einer pluralen Gesellschaft entsteht für die Kirche die Aufgabe, das Charakteristische des Glaubens, das entscheidend und unterscheidend Christliche offen und ansprechend darzustellen. Die Verkündigung der Kirche in unserer pluralen Gesellschaft soll einfach sein, aber nicht anbiedernd; einladend, aber ohne Zwang; selbstbewusst, aber nicht anmaßend. Ihre Aufgabe ist das Säen, nicht das Ernten.
Dank und Anerkennung für Gemeinden, die zur Übertragung bereit sind
Im ORF-Radio haben Gottesdienst-Übertragungen ihren festen Platz und erfreuen sich hoher und teils wachsender Akzeptanz. Zu verdanken ist dies einerseits dem Engagement jener Gemeinden, aus denen die Gottesdienstfeier übertragen wird, und andererseits den Verantwortlichen und Zuständigen im ORF und in den Diözesen. Allen gebührt Dank und Anerkennung.
Handreichung im Auftrag von Medienreferat, Liturgischer Kommission und Übertragungsverantwortlichen
Im Auftrag des Medienreferates der Österreichischen Bischofskonferenz wurde in Zusammenarbeit mit den Radio-Verantwortlichen für Gottesdienstübertragungen, den Medienbeauftragten der Diözesen Österreichs und Mitgliedern der Liturgischen Kommission für Österreich die vorliegende Handreichung erstellt. Sie soll die Gemeinden, aus denen eine Messfeier übertragen wird, bei ihrer Vorbereitung und Gestaltung der Feier unterstützen.
(Vorwort der Herausgeber in der Printversion der Handreichung)